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Südtiroler Tourismuskasse

Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) ist die zentrale Anlaufstelle für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen im Tourismussektor. Sie unterstützt ihre Mitglieder finanziell bei der Kinderbetreuung, fördert die berufliche und persönliche Weiterbildung und erstattet Betrieben das Schul- und Krankengeld ihrer Lehrlinge.

Wir vertreten Ihre Interessen!

Die Südtiroler Tourismuskasse ist eine bilaterale Körperschaft und wurde 1993 vom Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und den Gewerkschaften aufgrund des Nationalen Kollektivvertrages ins Leben gerufen. Die Förderung gemeinsamer Interessen von Arbeitnehmer:innen und Unternehmer:innen im Gastgewerbe ist das Ziel der Vereinigung.

Mitglieder der Tourismuskasse sind alle Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen jener Betriebe, die die Bestimmungen des Nationalen Kollektivvertrages für das Gastgewerbe anwenden sowie die vertraglichen Beiträge (COVELA/COVELCO) und die Beiträge für die Tourismuskasse regelmäßig einzahlen.

Die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber mittels F24.

Die von den Arbeitnehmer:innen und vom Arbeitgeber:innen zu tragenden Anteile sind über die UNIEMENS Meldung mit dem Kodex W190, laut Reglement des NISF/INPS einzuzahlen.


Wichtig:

Nur Mitglieder, die seit mindestens 6 Monaten regelmäßig die Beiträge einzahlen, haben Anspruch auf alle Leistungen der STK.