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Rückerstattung des Schul- und Krankengeldes

Die Südtiroler Tourismuskasse erstattet Arbeitgeber:innen das Schul- und Krankengeld ihrer Lehrlinge zurück. Das Schulgeld wird dabei um 55% und das Krankengeld (nur Anteile zu Lasten des Arbeitgebers) zu 100% rückvergütet.

 

Voraussetzungen:

• Reguläre Einzahlung der Beiträge seit mindestens 6 Monaten

• Erfolgte Bezahlung des Lohnes an den Lehrling

 

Benötigte Unterlagen

• Unterschriebenes Antragsformular

• Lohnstreifen des Lehrlings auf denen das Schul- bzw. Krankengeld eindeutig ausgewiesen ist

• Vordruck UNIEMENS inkl. Modell F24, der letzten 3 Monate

 

Wichtig:

Die Anträge müssen innerhalb 31. März des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.