Rückerstattung des Schul- und Krankengeldes
Die Südtiroler Tourismuskasse erstattet Arbeitgeber:innen das Schul- und Krankengeld ihrer Lehrlinge zurück. Das Schulgeld wird dabei um 55% und das Krankengeld (nur Anteile zu Lasten des Arbeitgebers) zu 100% rückvergütet.
Voraussetzungen:
• Reguläre Einzahlung der Beiträge seit mindestens 6 Monaten
• Erfolgte Bezahlung des Lohnes an den Lehrling
Benötigte Unterlagen
• Unterschriebenes Antragsformular
• Lohnstreifen des Lehrlings auf denen das Schul- bzw. Krankengeld eindeutig ausgewiesen ist
• Vordruck UNIEMENS inkl. Modell F24, der letzten 3 Monate
Wichtig:
Die Anträge müssen innerhalb 31. März des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.
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