Unterstützung bei Studiengebühren
Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) unterstützt Arbeitnehmer:innen, mitarbeitende Familienmitglieder und Betriebsinhaber:innen finanziell bei den Studiengebühren ihrer Kinder.
Beitrag: 250 Euro pro Kalenderjahr
Gültig für: Studierende bis maximal 25 Jahre während des Studienjahres 2026/2027
Voraussetzung:
• Bei Antragsstellung müssen 6 Monate an Beitragszahlungen an die STK nachgewiesen werden
• Die Studentin bzw. der Student muss an einer Universität oder Fachhochschule eingeschrieben sein
Benötigte Unterlagen:
• Einschreibebestätigung der Universität oder Fachhochschule
• Zahlungsbestätigung der Studiengebühren
• Lohnstreifen:
-- bei Saisonvertrag: die letzten 6 Lohnstreifen
-- bei unbefristetem Arbeitsvertrag: letzter Lohnstreifen
-- Betriebsinhaber:innen: Handelskammerauszug
-- mitarbeitende Familienmitglieder: Eigenerklärung
• Familienbogen bzw. Ersatzerklärung (nicht älter als 1 Jahr)
Wichtig:
• Pro Kind kann nur ein Antrag pro Jahr gestellt werden.
• Der Beitrag kann nicht mit anderen Beiträgen kumuliert werden.
• Die Rückerstattung kann nur von einem Elternteil beantragt werden.
Antrag einreichen
Der Antrag für das Studienjahr 2026/27 kann ab 1. Februar 2027 bis spätestens 30. April 2027 eingereicht werden.