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Unterstützung bei Studiengebühren

Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) unterstützt Arbeitnehmer:innen, mitarbeitende Familienmitglieder und Betriebsinhaber:innen finanziell bei den Studiengebühren ihrer Kinder.

 

Beitrag: 250 Euro pro Kalenderjahr

 

Gültig für: Studierende bis maximal 25 Jahre während des Studienjahres 2026/2027

 

Voraussetzung:

• Bei Antragsstellung müssen 6 Monate an Beitragszahlungen an die STK nachgewiesen werden

• Die Studentin bzw. der Student muss an einer Universität oder Fachhochschule eingeschrieben sein

 

Benötigte Unterlagen:

• Einschreibebestätigung der Universität oder Fachhochschule

• Zahlungsbestätigung der Studiengebühren

• Lohnstreifen:
-- bei Saisonvertrag: die letzten 6 Lohnstreifen
-- bei unbefristetem Arbeitsvertrag: letzter Lohnstreifen
-- Betriebsinhaber:innen: Handelskammerauszug
-- mitarbeitende Familienmitglieder: Eigenerklärung

• Familienbogen bzw. Ersatzerklärung (nicht älter als 1 Jahr)

 

Wichtig:

• Pro Kind kann nur ein Antrag pro Jahr gestellt werden.

• Der Beitrag kann nicht mit anderen Beiträgen kumuliert werden.

• Die Rückerstattung kann nur von einem Elternteil beantragt werden.



Antrag einreichen

Der Antrag für das Studienjahr 2026/27 kann ab 1. Februar 2027 bis spätestens 30. April 2027 eingereicht werden.