Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen durch Drittanbieter
Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) unterstützt Weiterbildungsveranstaltungen im Tourismusbereich, die nicht Teil des STK/HGV-Weiterbildungsprogramms sind und einen Mehrwert für Beschäftigte in Hotellerie und Gastronomie bieten. Die Finanzierung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen.
Voraussetzung:
• Beitragszahlungen an die STK über mindestens 6 Monate
• Anwesenheitspflicht von 80%.
Benötigte Unterlagen:
• Antragsformular
• Beschreibung der Veranstaltung, genaue Termine, Austragungsorte, Referenten
• Rechnung und Zahlungsbestätigung
• Teilnahmebestätigung
Wichtig:
• Das Ansuchen muss vor Veranstaltungsbeginn bei der STK per E-Mail eingereicht werden.
• Die Auszahlung erfolgt nach Erhalt der vollständigen Dokumentation und Abschluss des Kurses.
Das Antragsformular ist auf Anfrage erhältlich. Für weitere Informationen, kontaktieren Sie uns.