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Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen durch Drittanbieter

Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) unterstützt Weiterbildungsveranstaltungen im Tourismusbereich, die nicht Teil des STK/HGV-Weiterbildungsprogramms sind und einen Mehrwert für Beschäftigte in Hotellerie und Gastronomie bieten. Die Finanzierung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen.


Voraussetzung:

• Beitragszahlungen an die STK über mindestens 6 Monate

• Anwesenheitspflicht von 80%.


Benötigte Unterlagen:

• Antragsformular

• Beschreibung der Veranstaltung, genaue Termine, Austragungsorte, Referenten

• Rechnung und Zahlungsbestätigung

• Teilnahmebestätigung

Wichtig:

• Das Ansuchen muss vor Veranstaltungsbeginn bei der STK per E-Mail eingereicht werden.

• Die Auszahlung erfolgt nach Erhalt der vollständigen Dokumentation und Abschluss des Kurses.



Das Antragsformular ist auf Anfrage erhältlich. Für weitere Informationen, kontaktieren Sie uns.