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Unterstützung für Lebenshaltungskosten

Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) unterstützt Arbeitnehmer:innen von Hotel- und Gastbetrieben, welche alleinstehend sind und einen Miet- bzw. Darlehensvertrag vorweisen können, finanziell bei ihren Lebenshaltungskosten.



Beitrag: 250 Euro jährlich


Benötigte Unterlagen:

• Kopie des Mietvertrages oder des Darlehensvertrages

• Kopie des Zahlungsbeleges der letzten Monatsmiete bzw. Rate des Darlehens

• Lohnstreifen:
-- bei Saisonvertrag: die letzten 6 Lohnstreifen
-- bei unbefristetem Arbeitsvertrag: letzter Lohnstreifen

• Aktueller Familienbogen bzw. Ersatzerklärung


Voraussetzung:

• Alleinlebend

• Wohnsitz in Südtirol

• Bei Antragsstellung müssen 6 Monate an Beitragszahlungen an die STK nachgewiesen werden



Antrag einreichen

Der Antrag für das Jahr 2026 kann bis innerhalb 31. Januar 2027 eingereicht werden.