Unterstützung für Lebenshaltungskosten
Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) unterstützt Arbeitnehmer:innen von Hotel- und Gastbetrieben, welche alleinstehend sind und einen Miet- bzw. Darlehensvertrag vorweisen können, finanziell bei ihren Lebenshaltungskosten.
Beitrag: 250 Euro jährlich
Benötigte Unterlagen:
• Kopie des Mietvertrages oder des Darlehensvertrages
• Kopie des Zahlungsbeleges der letzten Monatsmiete bzw. Rate des Darlehens
• Lohnstreifen:
-- bei Saisonvertrag: die letzten 6 Lohnstreifen
-- bei unbefristetem Arbeitsvertrag: letzter Lohnstreifen
• Aktueller Familienbogen bzw. Ersatzerklärung
Voraussetzung:
• Alleinlebend
• Wohnsitz in Südtirol
• Bei Antragsstellung müssen 6 Monate an Beitragszahlungen an die STK nachgewiesen werden
Antrag einreichen
Der Antrag für das Jahr 2026 kann bis innerhalb 31. Januar 2027 eingereicht werden.