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Unterstützung bei Kinderbetreuung

Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) unterstützt Arbeitnehmer:innen, mitarbeitende Familienmitglieder und Betriebsinhaber:innen finanziell bei der Kinderbetreuung.

01

Kleinkinderbetreuung

Familien, welche eine Kleinkinderbetreuung durch eine Kita oder Tagesmutter in Anspruch nehmen, können eine Spesenrückvergütung beantragen.

 

Beitrag: maximal 500 Euro pro Kind

 

Gültig für: Kinder von 0 bis 3 Jahren bzw. bis zum Eintritt in den Kindergarten

 

Voraussetzung:

• Beschäftigung während des angefragten Zeitraums

• Bei Antragsstellung müssen 6 Monate an Beitragszahlungen an die STK in Zeitraum von einem Jahr (365 Tagen) nachgewiesen werden


 Benötigte Unterlagen:

• Rechnungen und Zahlungsnachweise (z. B. Überweisung, Dauerauftrag)

• Lohnstreifen:
-- bei Saisonvertrag: die letzten 6 Lohnstreifen
-- bei unbefristetem Arbeitsvertrag: letzter Lohnstreifen
-- Betriebsinhaber:innen: Handelskammerauszug
-- mitarbeitende Familienmitglieder: Eigenerklärung

• Aufstellung Bonus Asilo Nido (sofern dieser beantragt wurde)

• Familienbogen bzw. Ersatzerklärung (nicht älter als 1 Jahr)


Wichtig:

• Pro Kind kann nur ein Antrag pro Jahr gestellt werden.

• Der Beitrag kann nicht mit anderen Beiträgen kumuliert werden.

• Die Rückerstattung kann nur von einem Elternteil beantragt werden.


Antrag einreichen

Der Antrag für das Jahr 2026 muss bis spätestens 31. Januar 2027 eingereicht werden.

02

Nachmittagsbetreuung und Betreuung in den Schulferien

Familien, welche im Kindergarten- oder Schuljahr 2025/2026 für ihr Kind eine Nachmittagsbetreuung oder eine Betreuung während der Schulferien (Herbst, Weihnachten, Fasching, Ostern) in Anspruch nehmen, können eine Spesenrückvergütung beantragen.

 

Beitrag: maximal 300 Euro pro Kind


Gültig für:
Kinder im Kindergarten, in der Grundschule und in der Mittelschule.


Voraussetzung:

• Beschäftigung während des angefragten Zeitraums

• Bei Antragsstellung müssen 6 Monate an Beitragszahlungen an die STK nachgewiesen werden

 

Benötigte Unterlagen:

• Rechnungen und Zahlungsnachweise (z. B. Überweisung, Kreditkartenabbuchung)

• Lohnstreifen:
-- bei Saisonvertrag: die letzten 6 Lohnstreifen
-- bei unbefristetem Arbeitsvertrag: letzter Lohnstreifen
-- Betriebsinhaber:innen: Handelskammerauszug
-- mitarbeitende Familienmitglieder: Eigenerklärung

• Familienbogen bzw. Ersatzerklärung (nicht älter als 1 Jahr)

 

Wichtig:

• Pro Kind kann nur ein Antrag pro Jahr gestellt werden.

• Der Beitrag kann nicht mit anderen Beiträgen kumuliert werden.

• Die Rückerstattung kann nur von einem Elternteil beantragt werden.



Antrag einreichen

Der Antrag kann noch bis 30. Juni 2026 eingereicht werden.

03

Sommerbetreuung

Familien, welche eine Betreuung in den Sommermonaten in Anspruch nehmen, können eine Spesenrückvergütung beantragen.

 

Beitrag: maximal 500 Euro pro Kind

 

Gültig für: Kinder zwischen 3 und 13 Jahren + 364 Tagen

 

Voraussetzung:

• Beschäftigung in der Sommersaison 2026

• Bei Antragsstellung müssen 6 Monate an Beitragszahlungen an die STK nachgewiesen werden

 

Benötigte Unterlagen:

• Rechnungen oder Teilnahmebestätigung mit Zahlungsnachweise (z. B. Überweisung, Kreditkartenabbuchung)

• Lohnstreifen:
-- bei Saisonvertrag: die letzten 6 Lohnstreifen
-- bei unbefristetem Arbeitsvertrag: letzter Lohnstreifen
-- Betriebsinhaber:innen: Handelskammerauszug
-- mitarbeitende Familienmitglieder: Eigenerklärung

• Familienbogen bzw. Ersatzerklärung (nicht älter als 1 Jahr) 


Wichtig:

• Pro Kind kann nur ein Antrag pro Jahr gestellt werden.

• Der Beitrag kann nicht mit anderen Beiträgen kumuliert werden.

• Die Rückerstattung kann nur von einem Elternteil beantragt werden.



Antrag einreichen

Der Antrag für das Jahr 2026 kann ab 15. September 2026 bis spätestens 15. November 2026 eingereicht werden.